PSD2: Vorsicht vor Betrügern!
Mit der EU-Zahlungsdiensterichtlinie – kurz PSD2 – ändert sich ab dem 14. September 2019 eine ganze Menge. Das gilt für das Online-Banking, aber auch für das Bezahlen mit der Karte im Ladengeschäft oder im Online-Shop. Für Kriminelle ist das natürlich eine Chance, Online-Banking-Nutzer unter dem Vorwand von PSD2 zu einem unvorsichtigen Verhalten zu verleiten.
Ihr Online-Banking müssen Sie für PSD2 nicht erneut freischalten
Selbstverständlich informieren alle Kreditinstitute ihre Kundinnen und Kunden über die Änderungen, die die EU-Richtlinie PSD2 mit sich bringt. Das tut auch die Sparkasse Bielefeld. Das ist auch notwendig, denn schließlich soll das Online-Banking mit all seinen Möglichkeiten auch nach dem 14. September 2019 für alle einfach und sicher funktionieren.
Wir informieren unsere Kundinnen und Kunden mit Blog-Beiträgen, wie diesem hier, mit Nachrichten im Online-Banking und im elektronischen Postfach und per Newsletter-Mailing. Was wir nicht tun, ist Sie dazu aufzufordern, Online-Banking-Zugangsdaten an uns weiterzugeben oder eine TAN für uns zu generieren. Weder per E-Mail, noch auf einer Internet-Seite oder am Telefon! Sie müssen weder Ihr Online-Banking erneut freischalten, noch PSD2 oder andere gesetzliche Änderungen mit einer TAN bestätigen.
Sollten Sie E-Mails bekommen, die Sie zu der beschriebenen oder einer ähnlichen Handlung auffordern, löschen Sie die Nachricht bitte einfach. Entsprechende Telefonanrufe sollten Sie – ohne Angabe von Gründen und ohne sich in ein Gespräch verwickeln zu lassen – sofort beenden. Manchmal gehen Online-Kriminelle sehr geschickt vor, um sich in den Besitz sensibler Daten zu bringen. Wenn Sie die Befürchtung haben, Opfer so eines Angriffs geworden zu sein, sollten Sie Ihr Online-Banking sofort sperren lassen. Für den Fall der Fälle steht Ihnen die zentrale Sperr-Nummer 116 116 an jedem Tag in der Woche und rund um die Uhr zur Verfügung.
Auch bei Kreditkartendaten ist Vorsicht geboten
PSD2 hat nicht nur Auswirkungen auf das Online-Banking. Auch bei Kreditkarten-Zahlungen im Internet ändert sich etwas. Das könnten Online-Kriminelle zum Anlass nehmen, um von arglosen Kundinnen und Kunden sensible Daten zu erbeuten. Wichtig zu wissen ist, dass in Zukunft beim Online-Shopping mit der Kreditkarte in vielen Fällen nicht alleine der Name des Karteninhabers, die Kreditkartennummer, das Verfallsdatum und die Prüfziffer ausreichen, um eine Zahlung zu veranlassen. Es wird eine weitere Bestätigung verlangt, die entweder mit einer speziellen App auf einem Smartphone oder per SMS-Code erfolgen kann. Bei Mastercard heißt das Verfahren „Identity Check“, bei der Visa Card lautet die Bezeichnung „Visa Secure“. Damit Sie die Verfahren nutzen können, müssen Sie sich tatsächlich einmal registrieren. Der sichere Weg zu allen Informationen und zur Registrierungsseite führt dabei über unsere Internet-Filiale:
- Mastercard: Mastercard Identity Check in der Internet-Filiale
- Visa Card: Visa Secure in der Internet-Filiale
Im Registrierungsprozess wird Ihre Kreditkartennummer abgefragt. Ihren Namen, die Prüfziffer auf der Rückseite der Kreditkarte und das Verfallsdatum müssen Sie nicht eingeben. Auch hier gilt: Wenn Sie auf einer Internet-Seite Kartendaten eingegeben haben und unsicher sind, ob die Seite seriös ist, veranlassen Sie zur Sicherheit eine Kartensperre unter 116 116. Für den Fall, dass Sie Ihre Kreditkarte nur im Ladengeschäft und nicht für Online-Käufe nutzen, können Sie auf eine Registrierung für „Mastercard Identity Check“ und „Visa Secure“ komplett verzichten. Eine Aktivierung oder Freischaltung aufgrund der EU-Richtlinie PSD2 ist nicht erforderlich. Mehr Informationen zum Thema EU-Richtlinie PSD2 finden Sie hier bei uns im Blog:
Das ändert sich mit der EU-Zahlungsdiensterichtlinie
EU-Zahlungsdiensterichtlinie: Das ändert sich bei Kartenzahlungen!
EU-Richtlinie PSD2 – Was kommt am 14. September 2019 auf uns zu?
In unserer Internet-Filiale haben wir ebenfalls nützliche Informationen für Sie zusammmengestellt: Die neue EU-Zahlungsdiensterichtlinie PSD2
So erkennen Sie betrügerische E-Mails
E-Mails von Online-Kriminellen weisen oft bestimmte Merkmale auf, an denen man erkennen kann, dass etwas nicht stimmt. Ein erster und sehr sicherer Hinweis ist, wenn der Text Rechtschreibfehler oder umständliche und im normalen Sprachgerbrauch unübliche Formulierungen enthält. Ebenfalls verdächtig sind unpersönliche oder fehlerhafte Anreden. Von Ihrem Kreditinstitut dürfen Sie erwarten, dass Sie mit einer persönlichen Anrede – also mit Ihrem Nachnamen – angesprochen werden. Auch in E-Mails. Typisch für Nachrichten mit kriminellen Absichten sind Betreffzeilen und Überschriften mit Inhalten wie bespielweise „Ihr Konto wurde gesperrt“, „Dringender Handlungsbedarf“, „Bestätigen Sie Ihre Daten“, „Verifizierung erforderlich“, „Aktualisierung Ihrer Nutzerdaten“ oder „Sicherung Ihres Kontos“. Solche Mails enthalten so gut wie immer einen Link auf eine Internet-Seite, auf die Sie gelockt werden sollen, oder einen E-Mail-Anhang.
Wenn Sie eine verdächtige Mail bekommen haben, dürfen Sie auf keinen Fall den Link anklicken oder den Datei-Angang öffnen. Am besten, Sie löschen die E-Mail sofort. Wenn Sie unsicher sind, ist es eine gute Idee, Kontakt zu Ihrem Kreditinstitut aufzunehmen. Unsere Online-Banking-Hotline erreichen Sie montags bis freitag unter der Telefonnummer 0521 294-5000. Grundsätzlich gilt, dass wir Sie nie per E-Mail auffordern werden, Internet-Seiten zu besuchen und dort Benutzernamen, Passwörter, PINs oder andere persönliche Daten einzugeben. Alle Informationen, die wir benötigen, um Ihre Konten zu führen, liegen uns vor. Wir müssen sie nicht von Ihnen erfragen! PSD2: Vorsicht vor Betrügern!