Kapitalerträge unterliegen wie andere Einkünfte auch der Besteuerung. Der Gesetzgeber hat aber Freibeträge vorgesehen. Ledige können 801 Euro pro Jahr an Erträgen aus Kapitalvermögen beziehen, ohne das dafür Einkommensteuer fällig wird. Bei Ehepaaren sind es 1.602 Euro pro Jahr. Damit Mehr lesen