Online-Banking: Ausnahmen von der TAN-Pflicht richtig nutzen

Online-Banking: Ausnahmen von der TAN-Pflicht richtig nutzen

Seit dem 14. September 2019 gelten die Regelungen aus der EU-Richtlinie PSD2 auch fürs Online-Banking. Dazu gehört, dass man besonders sichere Verfahren zur Erzeugung von TANs (Transaktionsnummern) nutzen muss, wie zum Beispiel chipTAN oder pushTAN und auch, dass häufiger als in der Vergangenheit eine TAN eingegeben werden muss. Gerade Letzteres ist in der ersten Zeit noch ungewohnt und eventuell auch etwas lästig. Es gibt mit PSD2 aber auch Erleichterungen! Man hat nämlich jetzt die Möglichkeit, bestimmte Zahlungen dauerhaft TAN-frei zu stellen. Wie das geht und was Sie beachten müssen, erfahren Sie hier.

Ausnahmen von der TAN-Pflicht

PSD2 sieht verschiedene Ausnahmen von der TAN-Pflicht vor. Hierzu gehören,

  • Kleinbetragszahlungen bis 30 Euro,
  • Überträge auf eigene Girokonten (Zahlungskonten)
  • und Überweisungen an bestimmte Empfängerkontonummern, für die man selber festlegen kann, dass zukünftig keine TAN mehr abgefragt werden soll.

Kleinbetragszahlungen

Kleinbetragszahlungen bis 30 Euro sind ab sofort TAN-frei möglich. Zu beachten ist, dass nach fünf aufeinander folgenden TAN-freien Überweisungen bis 30 Euro und einer Summe von 100 Euro ohne TAN einmalig eine TAN-Eingabe erforderlich ist. Nach der TAN-Eingabe wird der Zähler wieder zurückgesetzt. Man kann also kleine Geldbeträge häufig, aber nicht unbegrenzt oft, ohne TAN überweisen.

Überträge auf eigene Zahlungskonten

Für Überträge zwischen eigenen Girokonten (sogenannte Zahlungskonten) ist grundsätzlich keine TAN mehr erforderlich. Zu beachten ist hier, dass der Kontoinhaber auf beiden Konten  identisch sein muss und beide Konten bei der gleichen Bank – zum Beispiel der Sparkasse Bielefeld – geführt werden. Es reicht nicht aus, auf einem der Konten nur Mitkontoinhaber zu sein.

TAN-freie Überweisungen an ausgewählte Empfängerkonten

Diese Neuerung ist sehr praktisch, wenn man häufig Geld auf ein ganz bestimmtes Konto überweist. Es ist nämlich möglich festzulegen, dass bei Überweisungen an ganz bestimmte Kontonummern (IBANs) im Inland, nie eine TAN eingegeben werden muss. Eine Sache ist dabei wichtig: Trotz TAN-Freistellung bleibt das Online-Banking-Tageslimit gültig. Es ist also nicht möglich, mit der TAN-Freistellung auch die Betragsprüfung auszuschalten! So praktisch diese Funktion auch ist – wir empfehlen unseren Kundinnen und Kunden vorsichtig damit umzugehen und sich genau zu überlegen, bei welchen Empfängerkonten eine dauerhafte TAN-Freistellung wirklich sinnvoll ist.

So nutzen Sie die TAN-Ausnahmen im Online-Banking

Ausnahmen von der TAN-Pflicht

Sie können selbst entscheiden, ob Sie die TAN-Ausnahmen überhaupt nutzen möchten. Wenn Sie auch zukünftig für jede Überweisung eine TAN eingeben möchten, können Sie die TAN-Ausnahmen komplett deaktivieren. Sie finden die entsprechende Funktion im Online-Banking in der Internet-Filiale im Menü „Online-Banking“ > „Service“ > „PIN/TAN-Verwaltung“ und hier unter „TAN-freie Überweisungen“. Bitte beachten Sie, dass sich die Deaktivierung auf alle TAN-Ausnahmen bezieht. Es ist also nicht möglich, zum Beispiel TAN-freie Kleinbetragszahlungen und Überträge auf eigene Konten auszuschalten und TAN-freie Überweisungen an ausgewählte Empfängerkonten weiterhin zu nutzen.

Die TAN-freien Überweisungen an ausgewählte Empfängerkonten können Sie in einer sogenannten „Whitelist“ verwalten. In dieser Liste können Sie neue Konten hinzufügen und natürlich auch wieder löschen. Sie finden die „Whitelist“ ebenfalls im Menü „Online-Banking“ > „Service“ > „PIN/TAN-Verwaltung“. Hier unter dem Punkt „TAN-freie IBANs (Whitelist)“. Bitte beachten Sie, dass für jede Eingabe oder Änderung in der „Whitelist“ eine TAN zur Bestätigung notwendig ist.

TAN-Ausnahmen mit der App Sparkasse verwalten.

Beide Funktionen sind übrigens auch in unserer Banking-App Sparkasse aufrufbar. Sie finden die entsprechenden Seiten im Hauptmenü unter dem Punkt „Einstellungen“ und hier unter der Überschrift „Einstellungen für das Online-Banking“. Die TAN-Ausnahmen in der „Whitelist“ in der App werden mit den Einträgen im Online-Banking in der Internet-Filiale synchronisiert. Es ist also nicht notwendig, IBANs für TAN-freie Überweisungen doppelt zu pflegen.

Die Handhabung ist im Online-Banking in der Internet-Filiale und in der App sehr einfach. Wir empfehlen Ihnen, sich einmal damit vertraut zu machen.

Weitere Informationen zur EU-Richtlinie PSD2 finden Sie hier im Blog:

Das ändert sich mit der EU-Zahlungsdiensterichtlinie
EU-Zahlungsdiensterichtlinie: Das ändert sich bei Kartenzahlungen!
Online-Banking-Update zum 14.09.2019