Neu ab Oktober 2025: Überweisung mit Empfängerüberprüfung

Am dem 5. Oktober 2025 treten neue gesetzliche Regelungen für Überweisungen in Kraft. Eine wesentliche Neuerung ist die Empfängerüberprüfung. Überweisungen werden damit sicherer. In diesem Blog-Beitrag haben wir die wichtigsten Informationen zur Empfängerüberprüfung für Sie zusammengestellt.
Mehr Sicherheit durch die neue Empfängerüberprüfung
Wenn Sie eine Überweisung bei der Sparkasse beauftragen, dann müssen Sie neben der IBAN (Kontonummer) und eventuell der BIC (internationale Bankleitzahl) auch den Namen der Empfängerin oder des Empfängers angeben. Ab dem 5. Oktober 2025 erfolgt eine Prüfung, ob die IBAN und der von Ihnen angegebene Name zusammenpassen. Die Empfängerprüfung erfolgt für Überweisungen, Echtzeitüberweisungen, Daueraufträge und auch für terminierte Überweisungen.
Die Empfängerüberprüfung wird für Überweisungen durchgeführt, die Sie uns im Online-Banking und an unseren Selbstbedienungsterminals einreichen. Über das Ergebnis der Prüfung werden Sie je nach Einreichungsweg informiert. Für Überweisungen in Papierform – auf einem Überweisungsformular – kann ebenfalls eine Empfängerüberprüfung durchgeführt werden. Hier gibt es aber Besonderheiten, die Sie beachten müssen.
Wie läuft die Empfängerüberprüfung ab?
Die Prüfung erfolgt bei Überweisungen im Online-Banking und am Selbstbedienungsterminal vollautomatisch auf elektronischem Weg. Die von Ihnen angegebenen Daten werden an die Empfängerbank übermittelt und diese meldet zurück, ob die IBAN zu dem angegebenen Empfängernamen passt. Das Ergebnis der Prüfung bekommen Sie innerhalb weniger Sekunden angezeigt.
Wichtig zu wissen ist, dass die Empfängerüberprüfung für Überweisungen im sogenannten SEPA-Raum stattfindet (Single European Payment Area). Nicht aber für weltweite Überweisungen außerhalb dieser Zone.
Zu welchen Ergebnissen kann die Prüfung führen?
Die Empfängerprüfung kann zu vier verschiedenen Ergebnissen führen:
- Übereinstimmung: Die IBAN (Kontonummer) und der Name des Kontoinhabers bei der Empfängerbank stimmen vollständig überein.
- Nahezu Übereinstimmung: Die IBAN und der Empfängername stimmen nahezu überein. Es gibt aber kleinere Abweichungen. Der „richtige“ Name der Empfängerin oder des Empfängers, so wie er bei der Empfängerbank hinterlegt ist, wird Ihnen angezeigt.
- Keine Übereinstimmung: IBAN und Empfängername stimmen nicht überein. Die Angaben in der Überweisung sind vollständig oder in weiten Teilen abweichend.
- Prüfung nicht möglich: Eine Prüfung konnte nicht durchgeführt werden. Dieser Fall kann zum Beispiel eintreten, wenn es zu einer technischen Störung gekommen ist und die Empfängerbank kein Prüfungsergebnis übermittelt.
Nach dem die Prüfung durchgeführt wurde, haben Sie verschiedene Möglichkeiten. Im einfachsten Fall – bei einer Übereinstimmung – wird der Auftrag mit den von Ihnen angegebenen Überweisungsdaten ausgeführt. Wenn die Angaben der Überweisung nahezu übereinstimmen, können Sie entweder den richtigen Namen übernehmen oder die Überweisung unverändert mit den erkannten kleinen Abweichungen durchführen.
Liegt keine Übereinstimmung vor, sollten Sie die Angaben in Ihrer Überweisung noch einmal genau prüfen. In so einem Fall ist es sinnvoll, Kontakt zum Zahlungsempfänger aufzunehmen um zu klären, wieso Empfängername und Kontoinhaber bei der Empfängerbank stark voneinander abweichen.
Wenn Sie sich absolut sicher sind, dass alle Angaben korrekt sind und Sie trotz der erkannten Abweichung die Überweisung durchführen wollen, können Sie das tun. Sie müssen uns dann bestätigen, dass der Auftrag in der vorliegenden Form ausgeführt werden soll. Im Online-Banking und am Selbstbedienungsterminal können Sie die Bestätigung direkt erfassen und die Überweisung damit freigeben.
Sie sollten von dieser Möglichkeit aber nur Gebrauch machen, wenn Sie sich ganz sicher sind, dass das Geld an den richtigen Empfänger überwiesen wird. Sind Sie unsicher, dann verzichten Sie bitte auf die Freigabe.
Wie erfolgt die Benachrichtigung und Freigabe von Überweisungen bei Aufträgen auf Belegen?
Wenn Sie uns eine Überweisung auf einem Beleg, also in Papierform einreichen, ist kein automatischer Abgleich der IBAN mit dem Namen des Zahlungsempfängers möglich. Innerhalb unserer Öffnungszeiten, können Sie eine in Papierform vorliegende Überweisung aber durch eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter in Ihrer Filiale prüfen lassen. Das funktioniert natürlich nicht, wenn Sie Ihren Auftrag direkt in unseren Brief- oder Überweisungskasten einwerfen. Möchten Sie, dass eine Prüfung vorgenommen wird, dann sprechen Sie unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort bitte an!
Was sollten Sie beachten, wenn Sie Zahlungsempfänger sind?
Die Empfängerprüfung ist auch wichtig, wenn Sie Geldeingänge per Überweisung auf Ihrem Konto erwarten! Stellen Sie bitte sicher, dass der Auftraggeber über korrekte Informationen zur IBAN und zum Kontoinhabernamen verfügt, damit die Zahlung schnell und zuverlässig durchgeführt werden kann. Kommt es bei der Empfängerüberprüfung zu einem Ergebnis mit einer Abweichung, kann es sonst passieren, dass der Auftraggeber die Zahlung nicht freigibt und das Geld nicht an Sie überwiesen wird!
Weitere Informationen zu den gesetzlichen Änderungen im Überweisungsverkehr finden Sie in unserer Internet-Filiale. Besonders für gewerbliche Kontoinhaber und Unternehmen ist es wichtig, sich rechtzeitig mit den neuen Regelungen und deren Auswirkungen zu befassen.