3G-Regel für persönliche Beratungsgespräche

3G-Regel für persönliche Beratungsgespräche

Bei der Sparkasse Bielefeld gilt ab sofort für persönliche Beratungsgespräche die sogenannte 3G-Regel.

Kundinnen und Kunden, die sich mit ihren Beraterinnen oder Beratern in einer unserer Sparkassenfilialen treffen, müssen nachweisen, dass sie geimpft, von einer Corona-Infektion genesen oder mit einem sogenannten Bürgertest oder einem PCR-Test negativ auf das Corona-Virus getestet sind. Schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten aufgrund der regelmäßigen Schultestungen als getestet. Darüber hinaus gilt in allen Sparkassenfilialen die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasenschutzes und zur Einhaltung der Abstandsregeln.

Alternativ können Kundinnen und Kunden auch unsere digitalen und telefonischen Beratungslösungen nutzen.

SB-Foyers

Für den Zutritt zu den SB-Foyers und zu den Servicebereichen der Sparkassenfilialen gelten wie seit Beginn der Corona-Krise Maskenpflicht und Mindestabstände, aber keine 3G-Regelung.