Öffnungs- und Servicezeiten über den Jahreswechsel

Öffnungs- und Servicezeiten über den Jahreswechsel

In wenigen Tagen ist Weihnachten und der Jahreswechsel ist auch nicht mehr fern. Und alles ist aufgrund der COVID-19-Pandemie ganz anders, als wir es gewohnt sind. Trotzdem ist die Sparkasse Bielefeld weiterhin für Sie erreichbar. Alle Informationen zu unseren Öffnungs- und Servicezeiten über den Jahreswechsel und zu Abgabeterminen für Überweisungen finden Sie in diesem Blog-Beitrag.

Welche Filialen sind wann für Sie geöffnet?

Bis zum Mittwoch, dem 23. Dezember 2020, sind alle großen Filialen der Sparkasse Bielefeld im Bielefelder Stadtgebiet für Sie geöffnet. Am letzten Arbeitstag vor Heiligabend schließen wir um 16:00 Uhr. Eine Ausnahme bildet die Filiale an der Stresemannstraße in der Innenstadt. Sie bleibt am 23. Dezember 2020 bis 18:00 Uhr geöffnet. Am Heiligabend sind alle Filialen geschlossen.

Vom 28. bis zum 30. Dezember 2020 stehen Ihnen die 24 großen Filialen der Sparkasse Bielefeld zu den regulären Öffnungszeiten für den mitarbeiterbedienten Service zur Verfügung. Am 31. Dezember 2020 sind alle Filialen geschlossen.

Bis auf Weiteres geschlossen sind die Teilzeitfilialen Ummeln, Senne-Windflöte, Milse und Schloßhofstraße.

Mit unserem Filialfinder in der Internet-Filiale können Sie sich jederzeit über die Standorte der Filialen, SB-Center und Geldautomaten und die jeweiligen Öffnungszeiten informieren.

SB-Service und Online-Banking

Unsere Geldautomaten und SB-Filialen stehen Ihnen an allen Tagen über den Jahreswechsel und während des Lockdowns von 6:00 bis 23:00 Uhr zur Verfügung. Das gilt auch für unser Online-Banking in der Internet-Filiale und unsere Mobile-Banking-App. Bitte beachten Sie aber, dass Aufträge, die noch vor dem Jahreswechsel gebucht werden sollen, rechtzeitig bei uns eingegangen sein müssen.

Abgabezeiten für Überweisungen

Wenn Sie in noch Überweisungen durchführen möchten, die im Jahr 2020 auf Ihrem Konto abgebucht werden sollen, ist es wichtig, dass uns diese Aufträge rechtzeitig vorliegen. Das gilt für Überweisungen in Papierform ebenso wie für elektronisch erteilte Aufträge. Überweisungen in Papierform müssen bis Dienstag, dem 29. Dezember 2020, 18:00 Uhr bei uns eingegangen sein. Elektronische Aufträge führen wir im alten Jahr aus, wenn die Erteilung bis zum Nachmittag des 30. Dezember 2020 erfolgt.

Wir wünschen Ihnen ein frohes Weihnachtsfest und ein gutes und gesundes Jahr 2021.