Coronavirus: Hilfe für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler

Coronavirus: Hilfe für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler

Für eine erfolgreiche Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie sind einschneidende Maßnahmen unumgänglich. Unser aller Leben hat sich in den letzten Tagen bereits in einem Ausmaß verändert, wie es noch vor kurzer Zeit unvorstellbar war. Das Coronavirus hat aber nicht nur Auswirkungen für das private Miteinander, es trifft auch die Wirtschaft in Bielefeld hart. Bund und Land haben deshalb Programme aufgelegt, die Unternehmen, Selbstständigen und Freiberuflern helfen sollen, über die Krise hinwegzukommen. Die Nachfrage nach Unterstützung von Seiten der Bielefelder Unternehmen ist jetzt bereits hoch. Wir haben Marco Rüter, den Leiter unseres Bereichs Firmenkunden, zur aktuellen Situation befragt.

Marco Rüter - Bereichsleiter Firmenkunden

Marco Rüter – Bereichsleiter Firmenkunden

Nach den bisherigen Erfahrungen, die Marco Rüter und sein Team in den vergangenen Tagen gemacht haben, ist die Nachfrage bereits hoch und geht quer durch alle Branchen. Gerade bei kleinen Unternehmen geht es um die Frage einer ausreichenden Liquidität, also um konkrete Überbrückungshilfen und Zwischenfinanzierungen. Größere Unternehmen haben eher das Ziel, ihre gesamte Finanzplanung auf die neuen Herausforderungen einzustellen.

Die Förderinstitute haben ihre Bedingungen veröffentlicht. Förderanträge können nun gestellt werden – für die KfW auch online in unserer Internet-Filiale. Marco Rüter weist noch darauf hin, dass für eine schnelle Bearbeitung von Anträgen eine gute Vorbereitung durch den Unternehmer gerade jetzt sehr wichtig ist. Eine weitere Maßnahme der Sparkasse Bielefeld ist die Einrichtung einer Förderhotline, die telefonisch und per E-Mail Fragen beantwortet und Hilfestellungen gibt.

Hilfe für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler – diese Fördermaßnahmen gibt es

NRW-Rettungsschirm

Das Land NRW hat ein Maßnahmenpaket unter dem Oberbegriff „NRW-Rettungsschirm“ zusammengestellt, das sich aus verschiedenen Komponenten zusammensetzt. Ziel des Pakets ist es, Unternehmen und Arbeitnehmer vor den Auswirkungen der Coronakrise zu schützen.

Bestandteil des Rettungsschirms ist auch die NRW-Soforthilfe 2020: Der Bund hat ein Soforthilfe-Programm Corona aufgelegt, um den Schaden für Selbstständige und Kleinstunternehmen abzufedern. Die Landesregierung NRW hat beschlossen, das Angebot des Bundes weiterzureichen und dabei zusätzlich den Kreis der Unternehmen noch um die Gruppe der Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten zu erweitern.

Bürgschaftsbank NRW

Die Bürgschaftsbank NRW übernimmt Ausfallbürgschaften für Kredite an mittelständische Unternehmen und Freiberufler, wenn diese ihrer Bank keine ausreichenden Sicherheiten zur Verfügung stellen. Die Antragsstellung erfolgt über den persönlichen Ansprechpartner bei der Sparkasse.

NRW.BANK

Mit dem NRW.Bank.Universalkredit lassen sich schnell und ohne großen bürokratischen Aufwand Liquiditätsengpässe überbrücken, Betriebsmittel finanzieren und auch Investitionen tätigen. Ansprechpartner für die Antragstellung ist auch hier der persönliche Sparkassenberater.

Kreditanstalt für Wiederaufbau – KfW

Die KfW wird zur Unterstützung die bestehenden Kreditprogramme für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler nutzen und hier die Zugangsbedingungen und die Konditionen verbessern. Für die Antragstellung wenden Sie sich an Ihren Ansprechpartner bei der Sparkasse.

Förderhotline für Kunden der Sparkasse Bielefeld

Für unsere gewerblichen Kundinnen und Kunden steht ab sofort eine Förderhotline per Telefon und E-Mail zur Verfügung, die Fragen zum Thema Corona-Hilfe beantwortet.

  • Montags bis freitags von 09:00 bis 17:00 Uhr
  • Telefon: 0521 294-5678
  • E-Mail: foerderhotline@sparkasse-bielefeld.de

Mehr Informationen in unserer Internet-Filiale

In unserer Internet-Filiale haben wir alle wichtigen Informationen zusammengestellt. Dort erfahren Sie auch, welche Unterlagen für die Beantragung notwendig sind, wer Corona-Hilfe beantragen kann und welche weiteren Hilfsangebote es aktuell gibt. Die Notkredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) können ab dem 27. März 2020 beantragt werden.