Neue Regeln für Überweisungen: Das ist wichtig für Zahlungsempfänger!

Neue Regeln für Überweisungen: Das ist wichtig für Zahlungsempfänger!

Im Oktober 2025 wird die Empfängerüberprüfung für Überweisungen eingeführt. Wir haben vor einigen Wochen hier in unserem Blog darüber berichtet.

Für Auftraggeberinnen und Auftraggeber führt die Empfängerüberprüfung zu mehr Sicherheit, weil bei allen Überweisungen innerhalb Europas automatisch geprüft wird, ob die IBAN zum eingegebenen Empfängernamen passt.

Sind Sie regelmäßig Empfänger von Zahlungen per Überweisung, sollten Sie sich aber auch rechtzeitig mit den neuen Regelungen beschäftigen. Falsche Angaben Ihrer Zahlungspflichtigen können ab dem 5. Oktober 2025 nämlich für Sie gravierende Auswirkungen haben.

Wie funktioniert die Empfängerüberprüfung?

Immer dann, wenn eine Überweisung erfasst und zur Freigabe vorbereitet wird, führt die beauftragte Bank eine Prüfung durch. Geprüft wird, ob der vom Auftraggeber angegebene Empfängername zur IBAN passt. Dazu werden die Daten an die Empfängerbank übermittelt und die nimmt dann einen Abgleich vor und meldet zurück, ob die Angaben korrekt sind oder ob es Abweichungen gibt.

Dem Auftraggeber wird das Ergebnis der Prüfung angezeigt. Passt alles, erfolgt die Überweisung wie gewohnt. Liegen hingegen Abweichungen vor, bekommt der Auftraggeber einen entsprechenden Hinweis. Die Überweisung kann dann noch einmal korrigiert werden, sie kann trotz erkannter Abweichungen mit den falschen Angaben beauftragt oder auch abgebrochen werden.

Welche Konsequenzen hat das für Überweisungsempfänger?

Stimmen die Angaben auf der Überweisung mit dem Namen des Kontoinhabers überein, dann gibt es keine Probleme. Ist das aber nicht der Fall und der Auftraggeber der Überweisung gibt nach einem negativen Prüfungsergebnis den Auftrag nicht frei, bekommt der Zahlungsempfänger sein Geld nicht!

Das hat verschiedene Konsequenzen: Es kann zu vermehrten Nachfragen beim Zahlungsempfänger kommen, weil Auftraggeber erst einmal den korrekten Name erfragen wollen, bevor sie eine Überweisung absenden. Sind Sie der Zahlungsempfänger, bedeutet das für Sie steigenden Aufwand. Eine weitere Folge kann sein, dass Geld erst verspätet bei Ihnen eingeht. Das kann im schlimmsten Fall sogar zu Engpässen bei Ihrer Liquidität führen! Und natürlich wird auch Ihr Forderungsmanagement komplexer und Ihre Buchhaltung mit Mehraufwand belastet.

Was können Sie tun?

Am wichtigsten ist, dass auf Ihren Rechnungen, Zahlungsaufforderungen und Ihren Geschäftsbriefen die IBAN und der Kontoinhabername Ihres Girokontos korrekt angegeben sind. 

Bei Unternehmen, die schon lange erfolgreich tätig sind und einen über viele Jahre gewachsenen Kundenstamm haben, kann es auch sinnvoll sein, alle Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner einmal anzuschreiben und über die richtigen Konto- und Zahlungsverkehrsdaten zu informieren.

Oft haben sich nämlich Firmen- und Handelsnamen über die Jahre immer wieder leicht geändert und Kunden haben noch ältere Angaben in ihrer Buchhaltung gespeichert und nutzen diese Daten bis heute. Früher kein Problem – ab dem 5. Oktober 2025 aber unter Umständen schon!

Eine weitere Möglichkeit ist, an Ihrem Girokonto zusätzlich zum Kontoinhabernamen noch sogenannte Handelsnamen oder Aliase zu hinterlegen. Das ist zum Beispiel dann sinnvoll, wenn das Konto auf Sie als Einzelkauffrau oder Einzelkaufmann lautet, sie für ihr Gewerbe aber ergänzend auch eine weitere Bezeichnung verwenden. Die Sparkasse und andere Banken bietet Ihnen diese Möglichkeit. Wenn Sie daran interessiert sind, sollten einmal Kontakt zu Ihrer Beraterin oder ihrem Berater aufnehmen.

Mehr Informationen zu den gesetzlichen Änderungen bei Überweisungen finden Sie in unserer Internet-Filiale.