Umgang mit Kontopfändungen
Kontopfändungen sind eine unangenehme Sache, die weitreichende Konsequenzen haben können. Am Besten ist es, von vornherein Pfändung zu vermeiden und einer Überschuldung aus dem Weg zu gehen. Kommt es doch zu Pfändungsmaßnahmen, sollten Schuldner alle gebotenen Maßnahmen ergreifen, um den geschuldeten Betrag so schnell wie möglich zurückzuzahlen.
Für Girokonten, für die eine oder mehrere Pfändungen vorliegen, bieten wir in unserem Online-Banking in der Internet-Filiale eine Funktion, mit der Bezahlaufträge für Pfändungen erteilt werden können. Ebenfalls online möglich ist die Umstellung eines Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto.
Was ist eine Kontopfändung?
Eine Kontopfändung ist eine Maßnahme im Rahmen einer Zwangsvollstreckung. Ein Gläubiger – die Person oder das Unternehmen, das ein Anrecht auf das Geld hat bzw. bei dem die Schulden bestehen – erwirkt beim Gericht einen so genannten Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Mit diesem Beschluss erhält der Gläubiger Zugriff auf die Konten der Schuldnerin oder des Schuldners. Die Bank oder Sparkasse muss das Konto in so einem Fall sperren. Ist ein Guthaben vorhanden, so wird es – unter Berücksichtigung bestimmter Fristen – für die Begleichung der offenen Vorderung des Gläubigers genutzt. Eine Pfändung besteht in der Regel so lange, wie der geschuldete Betrag dem Gläudiger nicht vollständig zurückgezahlt wurde.
Wichtig zu wissen ist, dass es keinen automatischen Schutz von Kontoguthaben zur Sicherung des Existenzminimus gibt! Auch nicht für eventuelle Sozialleistungen. Auszahlungen vom Konto sind nur dann möglich, wenn das Guthaben den gepfändeten Betrag übersteigt.
Wie erfahre ich von einer Kontopfändung?
Grundlage für die Durchführung einer Pfändung ist ein Vollstreckungsbescheid. Der Vollstreckungsbescheid wird der Schuldnerin oder dem Schuldner vor oder zeitgleich mit dem Beginn der Zwangsvollstreckung zugestellt. Das erfolgt in der Regel per Post durch das zuständige Gericht oder einen Gerichtsvollzieher. Geht ein Vollstreckungsbescheid ein, so muss die Schuldnerin oder der Schuldner auch mit einer Kontopfändung rechnen.
Was ist ein Pfändungsschutzkonto?
Mit einem Pfändungsschutzkonto (P-Konto) kann man sich bis zu einem gesetzlich festgelegten Guthaben vor einer Kontopfändung schützen. Damit soll sichergestellt werden, dass auch bei laufenden Pfändungen der Schuldnerin oder dem Schuldner genug Geld zur Verfügung steht, um elementare Kosten der Lebenshaltung begleichen zu können. Ein Pfändungsschutzkonto schützt nicht grundsätzlich vor einer Pfändung.
Ein Girokonto kann in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt werden. Möglich ist das aber nur, wenn es sich um ein Einzelkonto handelt, das Konto also nur einen Kontoinhaber hat. Ein Gemeinschaftskonto – zum Beispiel ein Eheleutekonto – kann nicht in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt werden.
Für die Umwandlung eines Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto muss eine besondere Vereinbarung mit der Bank oder Sparkasse getroffen werden. Hierzu sollte man sich an sein kontoführendes Kreditinstitut wenden.
Wichtig zu wissen ist, dass ein Pfändungsschutzkonten auch Nachteile hat, weil verschiedene Möglichkeiten und Funktionen im Zahlungsverkehr nicht mehr in vollem Umfang genutzt werden können. Es ist deshalb auf keinen Fall zu empfehlen, ein Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umzuwandeln, wenn keine offenen Pfändungen bestehen und auch nicht zu erwarten sind.
Weitere Informationen zum Pfändungsschutzkonto stehen im Internet zur Verfügung. Zum Beispiel beim Bundesministerium der Justiz: Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto)
Wenn Sie ein Konto bei der Sparkasse Bielefeld haben, dann können Sie für dieses Girokonto die Umstellung auf ein Pfändungsschutzkonto auch online beantragen. Wie das geht, erfahren Sie bei uns in der Internet-Filiale.
Wie kann man die Bezahlung offener Pfändungen beauftragen?
Liegt eine Kontopfändung vor, so kann die Schuldnerin oder der Schuldner (Inhaber des Girokontos) der kontoführenden Bank oder Sparkasse einen Bezahlauftrag erteilen. Das kann in einer Filiale erfolgen oder bei der Sparkasse Bielefeld auch online.
Um die Möglichkeit zu nutzen, online einen Bezahlauftrag bei der Sparkasse zu erteilen, benötigt die Kontoinhaberin oder der Kontoinhaber lediglich einen Online-Banking-Zugang mit einem gültigen Freigabeverfahren (pushTAN oder chipTAN). Gestartet wird der Auftrag auf der folgenden Seite in der Internet-Filiale der Sparkasse:
Im Online-Prozess kann entschieden werden, ob die Pfändung vollständig beglichen werden oder ein Teilbetrag gezahlt werden soll. Gibt es mehr als ein Girokonto, so kann auch ausgewählt werden, von welchem Konto die Überweisung erfolgen soll.