Geräteerkennung jetzt auch in unseren Banking-Apps

Geräteerkennung jetzt auch in unseren Banking-Apps

Im vergangenen Jahr haben wir die Geräteerkennung im Online-Banking in der Internet-Filiale eingeführt. Mit dieser Funktion können Sie Ihren Computer als sicheres Gerät registrieren. Im September 2024 führen wir die Geräteerkennung nun auch in unseren Banking-Apps und für sonstige Software-Produkte, die auf das Online-Banking zugreifen, ein. Alles Wissenswerte erfahren Sie in diesem Blog-Beitrag.

Was ist die Gerätererkennung für Banking-Apps und Software-Produkte?

Bisher war es möglich, eine App oder Banking-Software auf einem Smartphone, Tablet oder PC zu installieren und mit dem Anmeldenamen und der Online-Banking-PIN Kontodaten abzurufen und Informationen einzusehen. Die Eingabe einer TAN war nur erforderlich, wenn Sie Aufträge erteilen oder sonstige Änderungen durchführen wollten. Mit der Geräteerkennung ändert sich das nun.

Um von einem geeigneten Gerät und einer Banking-App oder -Software aus Zugang zum Online-Banking zu bekommen, muss das Gerät einmalig als sicher registriert werden. Das Gerät wird dann als von Ihnen für das Online-Banking freigegeben gespeichert. Die neue Geräteerkennung bietet Ihnen einen zusätzlichen Schutz vor Trickbetrug und verhindert den Zugriff auf Ihre Kontodaten mit unrechtmäßig erlangten Zugangsdaten.

Wie funktioniert die Geräteerkennung?

Wir haben den Prozess zu Registrierung Ihrer Geräte sehr einfach und komfortabel gestaltet. Das wichtigste vorweg: Sie müssen jedes Gerät – Smartphone, Tablet oder PC – nur einmal registrieren. Die Registrierung selber erfolgt mit einer TAN-Freigabe über die pushTAN-App oder mit dem Kartenleser per chipTAN.

Wir führen die Geräteerkennung in zwei Schritten ein. Ab dem 19. August 2024 können Sie Ihre Sparkassen-Banking-App auf dem Smartphone oder Tablet registrieren. Dazu blenden wir in der Finanzübersicht ein blaues Hinweisfeld ein. Mit einem Klick auf das Feld starten Sie den Registrierungsprozess und schließen ihn mit einer TAN-Freigabe ab.

Geräteerkennung in Mobile-Banking-Apps und Online-Banking-Software für den PC.

Am 9. September 2024 beginnt die verpflichtende Phase. Falls Sie bis zu diesem Datum die Registrierung noch nicht durchgeführt haben, werden Sie beim Start der App aufgefordert, die einmalige Registrierung mit einer TAN durchzuführen. Ab dem 9. September 2024 ist es nicht mehr möglich, eine App auf dem Smartphne oder Tablet oder Banking-Software auf dem PC ohne Registrierung zu nutzen.

Welche Apps und Software-Produkte sind von der Geräteerkennung betroffen?

Die Geräteerkennung und die Notwendigkeit einer Registrierung gilt ab dem 9. September 2024 für alle Anwendung, die auf das Online-Banking zugreifen. Das sind die Mobile-Bankling-Apps der Sparkasse,

ebenso wie Mobile-Apps anderer Anbieter. Ebenfalls von der Geräteerkennung betroffen sind Software-Produkte für den PC. Zum Beispiel Star Money, Star Money Business und SFirm und ebenso alle weiteren Banking-Programme.

Wir haben bereits vor längerer Zeit alle Anbieter von Apps und Banking-Software-Anwendungen über die bevorstehende Einführung der Geräteerkennung informiert, so dass alle Unternehmen die Chance hatten, ihre Programme für die Geräteerkennung vorzubereiten. Falls Sie Banking-Software nutzen, ist es wichtig, dass Sie die aktuelle Version installieren und angebotene Updates durchführen.

Weshalb führen wir die Geräteerkennung für Apps und Software-Anwendungen ein?

Die Einführung der Geräteerkennung für das Online-Banking im Browser im vergangenen Jahr ist sehr erfolgreich verlaufen. Wir konnten das Sicherheitsniveau weiter erhöhen und es Online-Kriminellen noch schwerer machen, mit erbeuteten Zugangsdaten (Anmeldename und Online-Baking-PIN) Zugriff auf das Online-Banking zu erlangen.

Wir wissen aber auch, dass mittlerweile sehr viele unserer Kundinnen und Kunden Banking-Apps auf mobilen Endgeräten nutzen. Es war also naheliegend, eine Geräteerkennung auch hier anzubieten. Die Zeit zwischen der Einführung der Geräteerkennung für das Browser-Banking im vergangenen Jahr und der Einführung für Smartphones, Tablets und PC-Software im September 2024 war notwendig, um allen Anbietern entsprechender Anwendungen die Möglichkeit zu geben, ihre Software vorzubereiten und weiterzuentwickeln.

Die Apps Sparkasse und Sparkasse Business beherrschen die Geräteerkennung bereits ab der Version 6.5.3 (iOS / Apple) und 6.5.2 (Android).

So verwalten Sie Ihre registrierten Geräte

Sie können sich alle registrierten Geräte in Ihrem Online-Banking in der Internet-Filiale anzeigen lassen. Hierzu müssen Sie sich im Online-Banking im Browser anmelden und anschließend die „Einstellungen“ aufrufen. Unter „Sicherheit & TAN-Verfahren“ finden Sie den Menüpunkt „Geräteverwaltung“.

Geräteverwaltung im Online-Banking in der Internet-Filiale.

Hier können Sie ein Gerät jederzeit löschen. Das ist zum Beispiel dann sinnvoll, wenn Sie ein altes Smartphone oder Tablet oder einen alten PC nicht mehr nutzen und durch ein neues Gerät ersetzt haben. Sinnvoll ist die Löschung eines Gerätes aber auch, wenn Sie Ihr bisher genutztes verloren haben oder es gestohlen wurde.

Zur Anmeldung im Online-Banking in der Internet-Filiale benötigen Sie Ihre Online-Banking-Zugangsdaten.

Weitere Informationen zur Geräteerkennung finden Sie in der Internet-Filiale.

Mehr Angebote für Ihre Sicherheit

In der Internet-Filiale finden Sie noch einige Services mehr, mit denen Sie die Internet-Nutzung und das Online-Banking noch sicherer machen können. Aktuelle Meldungen zu Betrugsversuchen im Internet haben wir auf der Seite Sicherheitswarnungen für Sie zusammengestellt. Hier finden Sie auch Beispiel für typische Betrugs-E-Mails und -SMS.

Sparkassen-Computercheck in der Internet-Filiale.

Allgemeine Sicherheitstipps haben wir auf der Seite Sicherheit im Internet für Sie zusammengestellt.

Mit unserem Computercheck steht Ihnen ein besonders nützliches Tool zur Verfügung, mit dem Sie die Sicherheit Ihres Computers oder mobilen Endgeräts ganz einfach online prüfen können. Die Nutzung ist kostenlos. Eine Anmeldung im Online-Banking oder die Eingabe persönlicher Daten ist nicht erforderlich.