Maklerprovision bei Immobiliengeschäften wird zukünftig fair aufgeteilt

Maklerprovision bei Immobiliengeschäften wird zukünftig fair aufgeteilt

Wenn eine Immobilie mit Hilfe eines Maklers vermittelt wird, erhält dieser für seinen Aufwand eine Provision. Bisher musste häufig nur entweder der Käufer oder der Verkäufer die gesamte Maklerprovision bezahlen. Ein neues Gesetz schreibt nun vor, dass die Provision zukünftig fair geteilt werden soll. Die neue Regelung tritt am Mittwoch, dem 23. Dezember 2020 in Kraft. Volker Niediek, Leiter Immobilienvertrieb im ImmobilienCenter der Sparkasse Bielefeld, erklärt, was jetzt beim Immobilienkauf zu beachten ist.

Maklerprovision muss fair aufgeteilt werden

Was bedeutet das Gesetz über die Verteilung der Maklerprovision für Verkäufer und Käufer konkret?

Volker Niediek: Das im Gesetz vorgesehene Verteilungsprinzip legt fest, dass die Provision grundsätzlich zwischen beiden Parteien in gleicher Höhe geteilt werden muss. Ein Makler kümmert sich also aufgrund von zwei getrennten Maklerverträgen mit dem Verkäufer und dem Käufer immer um beide Parteien. Auf der Grundlage dieser Verträge zahlt jeder jeweils nur die Hälfte der Gesamtprovision. Gegen dieses Prinzip verstoßende Maklerverträge sind unwirksam.

Volker Niediek - ImmobilienCenter Sparkasse Bielefeld

Hat die neue Regelung Auswirkungen auf die Provisionshöhe?

Volker Niediek: Die Neuregelung der Maklerprovision definiert nur die Verteilung der Provision, nicht ihre Höhe. Diese richtet sich weiterhin nach dem regionalen Markt und dem entsprechenden Aufwand. Aber: Von einem Provisionsnachlass haben jetzt beide Parteien etwas! Das heißt, verringert sich beispielsweise der Provisionsanteil beim Verkäufer, profitiert damit automatisch auch der Käufer.

Was ändert sich noch?

Volker Niediek: Wir bekommen deutlich mehr Verbindlichkeit in den Verkaufsprozess. Was bisher bei vielen freien Maklern mündlich abgesprochen oder per Handschlag vereinbart wurde, ist zukünftig nur noch in Schriftform gültig.

Die neue Regelung gilt für Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen

Gibt es Ausnahmen von der Regel?

Volker Niediek: Das neue Gesetz regelt ausschließlich den Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen. Bei Mehrfamilienhäusern oder Gewerbeimmobilien kann weiterhin eine individuelle Maklerprovision vereinbart werden.

Warum sollte man überhaupt einen Immobilienmakler beauftragen?

Volker Niediek: Ein professioneller Makler sorgt dafür, dass sich Verkäufer und Käufer entspannt zurücklehnen können. Schon die sachgerechte Einschätzung des Marktpreises einer Immobilie erfordert viel Erfahrung, Fingerspitzengefühl und Expertise. Wer hier mit dem falschen Preis startet, kann viel Geld verlieren. Die Prüfung der Interessenten sowie die Besichtigungstermine sind mit einem hohen zeitlichen Aufwand verbunden. Und nicht zuletzt sind einige rechtliche Dinge zu beachten, die auch der Laie einhalten muss.

Was spricht dafür, sich beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie an die Sparkasse zu wenden?

Volker Niediek: Wir haben sehr viel Erfahrung im Immobiliengeschäft und wir sind auch einer der größten Makler in Bielefeld. Unsere Kundinnen und Kunden profitieren von dieser Expertise – Verkäufer ebenso wie Käufer. Ein weiterer Grund, weshalb es sich als Immobilienkäufer lohnt, mit uns zu sprechen, ist unser umfassendes Know-how über das reine Maklergeschäft hinaus. Das betrifft die Baufinanzierungen inkl. der Beratung über mögliche Fördermöglichkeiten und natürlich auch Versicherungslösungen für Immobilien.