Funktioniert Ihr TAN-Medium fürs Online-Banking noch?

Funktioniert Ihr TAN-Medium fürs Online-Banking noch?

Mittlerweile ist die Einführung der EU-Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 schon einige Wochen her. Bei der Sparkasse Bielefeld ist die Umstellung am 14. September 2019 ohne Probleme erfolgt und auch die aller meisten Kundinnen und Kunden dürften wenig von den neuen Regelungen gemerkt haben. Trotzdem möchten wir noch einmal die Gelegenheit nutzen, um über eine sehr wichtige Anforderung aus PSD2 zu informieren: Die 90-Tage-Frist für die Online-Banking-Anmeldung mit PIN und TAN.

Ohne TAN-Medium geht es nicht mehr

Bis zum 14. September 2019 wurde eine TAN (Transaktionsnummer) im Online-Banking nur dann benötigt, wenn zum Beispiel eine Überweisung durchgeführt wurde. Also immer dann, wenn es um konkrete Aufträge ging, die an uns übermittelt werden sollten. Das hat sich mit PSD2 geändert!

Jetzt wird eine TAN auch dann benötigt, wenn man sich im Online-Banking anmelden oder Umsätze abfragen möchte. Zum Glück allerdings nicht jedesmal. Für die einfache Anmeldung im Online-Banking gilt eine 90-Tage-Frist. Das bedeutet, dass Sie alle drei Monate zusätzlich zur Eingabe Ihrer PIN auch eine TAN eingeben müssen. Auch dann, wenn Sie nur Umsätze oder Kontostände abfragen wollen. Es ist somit ganz entscheidend, dass ein funktionsfähiges TAN-Medium zur Verfügung steht. Ist das nicht der Fall, ist keine Anmeldung im Online-Banking möglich.

Eine 90-Tage-First gibt es aufgrund von PSD2 auch bei Umsatzabfragen. Wenn Sie im Online-Banking Umsätze auf Ihrem Konto abfragen möchten, die mehr als drei Monate zurückliegen, müssen Sie seit dem 14. September 2019 auch hier eine TAN eingeben.

Prüfen Sie die Funktionsfähigkeit Ihres TAN-Mediums

Was ist nun zu tun? Wenn Sie Ihr Online-Banking regelmäßig auch für Überweisungen nutzen, sind Sie wahrscheinlich sehr gut mit der Handhabung von chipTAN, pushTAN oder dem älteren smsTAN-Verfahren vertraut. Wenn dann erstmalig auch bei der Anmeldung eine TAN abgefragt wird, erstellen Sie einfach wie gewohnt eine Transaktionsnummer und geben diese in das dafür vorgesehen Feld ein.

Für den Fall, dass Sie das Online-Banking bisher lediglich für Abfragen genutzt haben und schon lange keine TAN mehr erstellen mussten, sollten Sie prüfen, ob Ihr TAN-Medium noch funktioniert und Sie mit der Handhabung ausreichend vertraut sind. Haben Sie Ihren TAN-Generator noch? Ist noch ausreichend Batteriestrom vorhanden?

Falls Sie pushTAN oder smsTAN nutzen, wäre zu klären, ob das Handy oder die Mobilfunknummer zwischenzeitlich gewechselt wurde und ggf. die pushTAN-App noch aktuell und überhaupt installiert ist.

TAN-Medium - TAN erzwingen

So erzwingen Sie eine TAN-Anforderung: Fragen Sie Umsätze ab, die länger als 90 Tage zurückliegen.

Der einfachste Weg zu testen, ob alles läuft, ist eine TAN zu erzwingen. Das geht ganz einfach! Rufen Sie im Online-Banking die Umsatzanzeige Ihres Girokontos auf. Jetzt stellen Sie den Zeitraum so ein, dass der Anfangstag länger als 90 Tage zurückliegt. Zum Beispiel auf den 1. Juni 2019. Sobald Sie auf „Aktualisieren“ klicken, fordert das Online-Banking Sie auf, eine TAN einzugeben.

TAN-Aufforderung beim chipTAN-Verfahren. Bei pushTAN oder smsTAN enfällt die Balkengrafik.

Falls es jetzt Probleme gibt, weil der TAN-Generator nicht richtig funktioniert oder keine pushTAN oder smsTAN bei Ihnen ankommt, sollten Sie Kontakt zu uns aufnehmen.

Einen Termin mit Ihre Beraterin oder Ihrem Berater können Sie online in der Internet-Filiale vereinbaren oder telefonisch unter 0521 2940.